ND SatCom GmbH
Allgemeine Reparaturbedingungen für Geräte außerhalb der Gewährleistung

1 Geltungsbereich

Für Reparaturen, die die ND SatCom GmbH außerhalb ihrer Gewährleistungsverpflichtungen durchführt, gelten ausschließlich diese „Allgemeinen Reparaturbedingungen für Geräte außerhalb der Gewährleistung“. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden sowie jede Ergänzung, Änderung, Erweiterung oder Kürzung der „Allgemeinen Reparaturbedingungen für Geräte außerhalb der Gewährleistung“ gelten nur insoweit als die
ND SatCom GmbH ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

2 RMA Prozess

Wünscht der Kunde die Reparatur von Geräten, für die kein Gewährleistungsanspruch besteht, hat er die entsprechenden Geräte nach dem unter
http://www.ndsatcom.com/gfx/file/training_support/RMA_Process_05_2014.pdf beschriebenen Return-Material-Authorization- Prozess („RMA-Prozess“) an die ND SatCom GmbH zu schicken.

3 Fehleranalyse

Nach Eingang des entsprechenden Gerätes bei der ND SatCom GmbH führt die ND SATCOM eine Fehleranalyse des Gerätes durch.

4 Gerät ohne Defekt

4.1 Stellt sich im Rahmen der Fehleranalyse heraus, dass das entsprechende Gerät keinen Defekt hat, wird dies dem Kunden schriftlich (d.h. auch per Fax) oder per E-Mail mitgeteilt.
4.2 Dem Kunden wird in diesem Fall ein Pauschalbetrag von 500,00 Euro (750,00 Euro bei einem HPA) zuzüglich Umsatzsteuer für die Fehleranalyse nach Klausel 3 in Rechnung gestellt.
4.3 Der Kunde hat das entsprechende Gerät auf seine Kosten und sein Risiko am Sitz der ND SatCom GmbH abzuholen. Die ND SatCom GmbH behält sich jedoch vor, die entsprechenden Geräte erst nach Vorkasse zur Abholung zur Verfügung zu stellen.
4.4. Erfolgt eine Abholung des Gerätes nach schriftlicher Aufforderung nicht, geht nach Ablauf einer Frist von 4 Wochen beginnend ab schriftlicher Aufforderung das Eigentum an der Sache auf die ND SatCom GmbH über. Die ND SatCom GmbH ist nach Ablauf der oben genannten Frist berechtigt, das Gerät zu verschrotten oder anderweitig zu verwenden. Die Geltendmachung der entstandenen Lagerkosten bleibt vorbehalten.

5 Defektes Gerät

5.1 Stellt sich im Rahmen der Fehleranalyse heraus, dass das Gerät defekt ist, erhält der Kunde einen Kostenvoranschlag für sämtliche Kosten, die im Rahmen der Reparatur des entsprechenden Gerätes anfallen.
5.2 Sollte der Kunde die Reparatur eines defekten Gerätes wünschen, sendet er der ND SatCom GmbH einen entsprechenden schriftlichen (d.h. auch per Fax) Auftrag mit Angaben der Liefer- und Rechnungsanschrift.

5.3 Wird innerhalb von 6 Wochen nach Versand des Kostenvoranschlages kein Reparaturauftrag erteilt, wird dem Kunden ein Pauschalbetrag von 500,00 Euro (750,00 Euro bei einem HPA) zuzüglich Umsatzsteuer für die Fehleranalyse nach Klausel 3 in Rechnung gestellt. In dem Kostenvoranschlag wird der Kunde noch einmal ausdrücklich auf diese Rechtsfolge hingewiesen.
5.4 Wird innerhalb der unter 5.3 genannten Frist kein Reparaturauftrag erteilt, hat der Kunde die entsprechenden Geräte auf seine Kosten und sein Risiko am Sitz der ND SatCom GmbH abzuholen. Die ND SatCom GmbH behält sich jedoch vor, die entsprechenden Geräte erst nach Vorkasse zur Abholung zur Verfügung zu stellen.
5.5. Erfolgt eine Abholung des Gerätes nach schriftlicher Aufforderung nicht, geht nach Ablauf einer Frist von 4 Wochen beginnend ab schriftlicher Aufforderung das Eigentum an der Sache auf die ND SatCom GmbH über. Die ND SatCom GmbH ist nach Ablauf der oben genannten Frist berechtigt, das Gerät zu verschrotten oder anderweitig zu verwenden. Die Geltendmachung der entstandenen Lagerkosten bleibt vorbehalten.

6 Reparaturvorgang

6.1 Die ND SatCom GmbH bemüht sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten, die Reparaturen möglichst schnell auszuführen. Angaben des Kunden über gewünschte Reparaturzeiten sowie Angaben der ND SatCom GmbH über mögliche Reparaturzeiten sind unverbindlich, sofern nicht schriftlich eine Reparaturzeit als verbindlich vereinbart wurde.

6.2 Ergibt sich während des Reparaturvorganges, dass der Kostenvoranschlag um mehr als 20% überschritten wird, so wird die ND SatCom GmbH den Kunden unverzüglich darauf hinweisen und die Reparatur erst nach einem weiteren schriftlichen (d.h. auch per Fax) oder per E-Mail zu erteilenden Auftrag des Kunden fortsetzen. Erteilt der Kunde keinen weiteren Auftrag, so werden dem Kunden die Kosten für die bisher angefallenen Reparaturarbeiten berechnet und der Kunde hat das entsprechende Gerät auf seine Kosten und sein Risiko am Sitz der ND SatCom GmbH abzuholen. Die ND SatCom GmbH behält sich jedoch vor, das entsprechende Gerät erst nach Vorkasse zur Abholung zur Verfügung zu stellen Eine Überschreitung des Kostenvoranschlags von bis zu 20% ist jedoch vom ursprünglichen Reparaturauftrag des Kunden nach Punkt 5.2 gedeckt. Erfolgt eine Abholung des Gerätes nach schriftlicher Aufforderung und ggf. Begleichung der entstandenen Reparaturkosten nicht, geht nach Ablauf einer Frist von 4 Wochen beginnend ab schriftlicher Aufforderung das Eigentum an dem Gerät auf die ND SatCom GmbH über. Die ND SatCom GmbH ist nach Ablauf der oben genannten Frist berechtigt, die Sache zu verschrotten oder anderweitig zu verwenden. Die Geltendmachung der entstandenen Lagerkosten bleibt vorbehalten.
6.3 Die instandgesetzten Geräte werden frachtfrei versichert (CIP gemäß Incoterms 2010) zur angegebenen Lieferadresse zurückgesandt. Die ND SatCom GmbH behält sich jedoch vor, die entsprechenden Geräte erst nach Vorkasse auszuliefern.

7 Abnahme

Die reparierten Geräte gelten 10 Tage nach ihrem Zugang beim Kunden als abgenommen, es sei denn die Abnahme wurde innerhalb dieses Zeitraums ausdrücklich verweigert. Der Kunde wird in der Rechnung für die entsprechenden Geräte noch einmal ausdrücklich auf diese Rechtsfolge hingewiesen.

8 Gewährleistung

8.1 Ist die Reparatur mangelhaft, hat der Kunde zunächst Anspruch auf Nacherfüllung. Im Falle des Fehlschlagens der Nacherfüllung kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Zusätzlich hat der Kunde in den Grenzen der Klausel 9 Anspruch auf Ersatz des durch die fehlerhafte Reparatur entstandenen Schadens.
8.2 Der Anspruch auf Selbstvornahme ist ausgeschlossen.
8.3 Die Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb von einem Jahr ab dem Zeitpunkt der Abnahme.

9 Schadenersatz

9.1 Schadenersatzansprüche des Kunden gegen die ND SatCom GmbH, ihre Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter und/oder ihre Erfüllungsgehilfen gleich aus welchem Rechtsgrund sind ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkung findet keine Anwendung
a. auf vorsätzliche oder fahrlässige Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b. auf vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden,
c. auf Schäden, die durch eine vorsätzliche oder fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten entstehen. Allerdings ist der Schadenersatz bei einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
d. für alle anderen Schäden, für die die ND SatCom GmbH, ihre Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter und/oder Erfüllungsgehilfen nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere dem Produkthaftungsgesetz haften.
9.2 Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung der ND SatCom GmbH, ihrer Angestellten, Arbeitnehmer,
Mitarbeiter und/oder ihrer Erfüllungsgehilfen für entgangenen Gewinn ausgeschlossen.
9.3 Für Schäden, die durch den Verlust von Daten entstehen haften die ND SatCom GmbH, ihre Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter und/oder ihre Erfüllungsgehilfen im Rahmen der Klauseln 9.1 und 9.2. Allerdings besteht diese Haftung nur insoweit als der Kunde seiner Schadensminderungspflicht, insbesondere seiner Pflicht zur regelmäßigen Erstellung von Sicherungskopien der entsprechenden Daten, nachgekommen ist.

10 Rechtswahl und Gerichtsstand

10.1 Diese „Allgemeinen Reparaturbedingungen für Geräte außerhalb der Gewährleistung“ unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des deutschen Internationalen Privatrechts.
10.2 Alle sich aus oder im Zusammenhang mit diesen „Allgemeinen Reparaturbedingungen für Geräte außerhalb der Gewährleistung“ ergebenden Streitigkeiten werden nach der Schiedsgerichtsordnung der Internationalen Handelskammer von einem gemäß dieser Ordnung ernannten Schiedsrichter endgültig entschieden. Der Ort des schiedsrichterlichen Verfahrens ist Zürich/Schweiz. Die Sprache des schiedsrichterlichen Verfahrens ist deutsch. Bei Kunden mit Sitz außerhalb von Deutschland, Österreich und der Schweiz ist die Sprache des schiedsrichterlichen Verfahrens englisch. Der ND SatCom GmbH bleibt es jedoch unbenommen, solange kein schiedsrichterliches Verfahren anhängig ist, den ordentlichen Rechtsweg zu beschreiten.

11 Verschiedenes

Sollten einzelne Bestimmungen dieser „Allgemeinen Reparaturbedingungen für Geräte außerhalb der Gewährleistung“, gleich aus welchen Gründen, unwirksam sein oder werden, oder sollte sich eine ausfüllungsbedürftige Lücke ergeben, so wird dadurch die Wirksamkeit dieser Reparaturbedingungen im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung oder der ausfüllungsbedürftigen Lücke soll vielmehr eine Regelung treten, die im Rahmen des rechtlichen Möglichen dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder, hätten sie den Punkt bedacht, gewollt hätten.

ND SatCom GmbH 03/2016